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Volleinspeisung – ist das sinnvoll?

von | Mai 10, 2024

Für Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen eine garantierte Einspeisevergütung. Besonders hoch ist die Einspeisevergütung, wenn die Photovoltaikanlage zur Volleinspeisung genutzt wird. Doch lohnt sich das Modell wirklich?
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Von einer Volleinspeisung spricht man, wenn der durch eine Photovoltaikanlage erzeugte Strom ausschließlich in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, also kein Solarstrom für den Selbstverbrauch entnommen wird. Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) profitieren Betreiber von PV-Anlagen mit Volleinspeisung von einer höheren Vergütung, die etwa 4 Cent pro kWh über der Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung liegt. Ab August 2024 liegt die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung bei 12,73 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kW, für Überschusseinspeisung nur noch bei 8,03 Cent pro kWh. (Quelle: BMWK)

Volleinspeisung

Für wen ist eine Volleinspeisung geeignet?

Die Volleinspeisung kommt vor allem für Personen infrage, die über Freiflächen verfügen, die sie mit Photovoltaik belegen können. Häufig entscheiden sich Unternehmen, die über ungenutzte Flächen auf Ihrem Firmengelände verfügen oder Landwirte für Anlagen mit Volleinspeisung, um einen Nebenverdienst zu Ihrem Hauptgewerbe zu generieren. Auch als Investmentform werden PV-Anlagen immer beliebter.

Volleinspeisung für die meisten Privatpersonen wenig sinnvoll

Für Privatpersonen ist eine PV-Anlage mit Volleinspeisung eher unüblich, da die eigene Dachfläche meist nicht ausreichend ist, um tatsächlich gewinnbringend PV-Strom zu produzieren. Bei Wohnhäusern lohnt es sich deutlich mehr, selbst erzeugten Strom auch selbst zu verbrauchen – und davon so viel wie möglich. Denn Solarstrom ist in der Erzeugung sehr kostengünstig, wodurch sich die Kosten für Haushaltsstrom senken lassen. Angesichts von Strompreisen von 35 bis 40 Cent pro kWh gegenüber einer Einspeisevergütung von 8 Cent (Überschusseinspeisung) bzw. knapp 13 Cent pro kWh (Volleinspeisung) zeigt sich recht offensichtlich, dass zuerst der Stromzukauf auf ein Minimum reduziert werden sollte, bevor Sie Strom ins Netz einspeisen. 

Für Privatpersonen ist daher eine netzgekoppelte Anlage mit Stromspeicher zu empfehlen. So kann Strom auch für sonnenärmere Phasen eingespeichert werden und der Bedarf, externen Strom zuzukaufen, wird auf ein Minimum reduziert. Eine reine Inselanlage, also eine Anlage ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz, ist aber auch nicht zu empfehlen. Denn der Strom, der trotz Speicher nicht selbst verbraucht werden kann, kann dann immer noch im Rahmen der Überschusseinspeisung verkauft werden. Daraus ergibt sich ein netter Zuverdienst, der die Wirtschaftlichkeit der Anlage erhöht und in der Regel für Privatpersonen auch steuer- und abgabenfrei ist. Seit Juli 2022 muss auch keine EEG-Umlage mehr gezahlt werden. Zudem ist zum 01. Januar 2023 die technische Vorgabe entfallen, dass maximal 70 Prozent der Nennleistung einer PV-Anlage in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. So bleiben Sie flexibel.

Beispielrechnung

Anhand der folgenden Beispielrechnung wird klar, warum sich eine Volleinspeisung für Privatpersonen meist weniger lohnt als eine Überschusseinspeisung: Angenommen werden eine PV-Anlage mit 6 kWp und ein jährlicher Strombedarf von 6.000 kWh. Das entspricht dem durchschnittlichen Stromverbrauch einer vierköpfigen Familie.

 

  • Wird eine Überschusseinspeisung angenommen, bei der 60 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht und 40 Prozent in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden, ergeben sich Einnahmen von gut 195 Euro. Gleichzeitig müssen 2.400 kWh zugekauft werden. Je nach Stromtarif entstehen dabei Kosten von 800 bis 1.000 Euro pro Jahr. Abzüglich der Einspeisevergütung liegen die Stromkosten also bei 600 bis 800 Euro pro Jahr.
  • Wird die gleiche Strommenge im Rahmen einer Volleinspeisung für 12,73 Cent pro kWh verkauft, so ergeben sich Einnahmen von etwa 764 Euro für 6.000 kWh. Gleichzeitig muss Strom im gleichen Umfang zugekauft werden. Bei einem Strompreis von 35 bis 40 Cent pro kWh wären das 1.800 bis 2.400 Euro pro Jahr. Abzüglich der Einnahmen blieben immer noch Stromkosten von 1.000 bis 1.700 Euro pro Jahr. Das zeigt, dass sich im vorliegenden Fall eine Überschusseinspeisung deutlich mehr lohnt.
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In diesen Fällen ist eine Volleinspeisung auch für Privatpersonen sinnvoll

Natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen sich für Privatpersonen eine Volleinspeisung mehr lohnt als eine Überschusseinspeisung, also die zu erwartenden Erträge aus der Photovoltaikanlage die Mehrkosten für Fremdstrom übersteigen. Das kann unter folgenden Bedingungen eintreten:

 

  • Sie haben Ihren Eigenbedarf bereits mit einer PV-Anlage gedeckt und wollen freie Dachflächen für weitere Solarmodule nutzen. Da es sich dann um einen PV-Anlagen-Neubau handelt, kann die Ergänzung als Volleinspeise-Anlage angemeldet werden.
  • Bleibt Ihr Haus längere Zeit ungenutzt, weil Sie beispielsweise temporär im Ausland leben, kann sich eine Volleinspeisung rechnen, da ja kein Strombedarf vor Ort besteht. Zu beachten ist, dass dadurch natürlich zweimal Elektrikerkosten anfallen.
  • Ihr Gebäude hat eine überdurchschnittlich große Dachfläche, aber Sie verbrauchen selbst kaum Strom. Meist lohnt sich eine Volleinspeisung erst, wenn mehr als 80 Prozent des erzeugten Stroms nicht selbst benötigt werden und daher eingespeist werden können und die Anlagengröße mindestens 10 kWp beträgt.
  • Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus und können den Solarstrom nicht auf die einzelnen Wohnungen verteilen. Für die Wirtschaftlichkeit zu beachten: Bei einem PV-Anlagenbau fallen Kosten für einen neuen Zähler und die Installation eines Zählerschranks an.

Fazit: Volleinspeisung lohnt sich für Privatpersonen nur selten

Auch wenn eine Volleinspeisung durch die höhere Einspeisevergütung zunächst lukrativ klingt, lohnt sie sich für Besitzer von Eigenheimen nur in Ausnahmefällen. Angesichts der hohen Strompreise ist es für die meisten Eigenheimbesitzer sinnvoller, den selbst erzeugten Strom auch selbst zu verbrauchen. 

Auch bei großen Dachflächen ist eine Überschusseinspeisung langfristig meist die bessere Option, da der Strombedarf in den kommenden Jahren perspektivisch steigen wird – denn immer mehr Technologien laufen strombasiert. Das Laden des Elektroautos oder der Betrieb einer Wärmepumpe können den Strombedarf einer vierköpfigen Familie schnell verdoppeln. Daher lautet die Empfehlung: Zunächst den Eigenverbrauchsanteil maximieren, bevor über eine Einspeisung nachgedacht wird.

Ist eine Volleinspeisung für mich eine Option? Jetzt beraten lassen!

Wir beraten Sie gern, welche Anlagenform für Sie die richtige Wahl ist. Team Zimmermann begleitet Sie von der Erstberatung über die Planung bis zur schlüsselfertigen Installation Ihrer PV-Anlage. Nutzen Sie für eine erste Kostenkalkulation unseren kostenfreien Online-PV-Konfigurator und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unserem Photovoltaik-Experten Michael Brauckhoff. Einen Termin können Sie ganz einfach online buchen.

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Häufige Fragen zur Volleinspeisung

Wie hoch ist die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung?

Ab dem 1. August 2024 liegt die garantierte Einspeisevergütung bei Volleinspeisung bei 12,73 Cent pro kWh für Anlagen bis einschließlich 10 Kilowatt. Für Überschusseinspeisung werden 8,03 Cent pro kWh für in das öffentliche Netz eingespeisten Strom gezahlt. Bei größeren Anlagen reduziert sich die Einspeisevergütung. Die aktuellen Sätze können auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eingesehen werden. (Quelle: BMWK)

Ist es möglich, gleichzeitig Anlagen mit Überschuss- und Volleinspeisung zu betreiben?

Ja, das ist möglich. Getrennte Anlagen können auch getrennt deklariert werden. Haben Sie Ihren eigenen Strombedarf also bereits mit einer Überschussanlage gedeckt, aber noch Dachfläche zur Verfügung, so können Sie auf dieser weitere PV-Module mit einem weiteren Wechselrichter installieren. Wenn diese in Betrieb genommen werden, gelten sie als Neubau und können als Volleinspeise-Anlage deklariert werden. (Quelle: BMWK)

Sind die Erträge aus der Volleinspeisung steuerfrei?

Unternehmen und Personen, die eine PV-Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben, müssen die Erträge aus der Einspeisevergütung selbstverständlich regulär versteuern. Für Privatpersonen bleiben auch Volleinspeise-Anlagen in der Regel steuerfrei, wenn die Anlagengröße 30 kWp nicht übersteigt. (Quelle: Jahressteuergesetz 2022)

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Ich bin Michael Zimmermann, Dachdeckermeister, öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk und für Schimmelpilzschäden. Zudem bin ich Gebäudeenergieberater und Energie-Effizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes. Mit meiner praktischen Erfahrung weiß ich ganz genau, auf was es bei der energetischen Gebäudesanierung ankommt und auf was SIE unbedingt achten müssen…

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